Mobiler (CB) Funk bald verboten?
Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
Fällt es wirklich so schwer, den Spinner einfach gepflegt zu ignorieren?
narf
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- Santiago 5
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
Ja wenn sie sachen behaupten die man mit Fakten widerlegen kann.Fällt es wirklich so schwer, den Spinner einfach gepflegt zu ignorieren?
Neuge hat geschrieben:Die meisten verwehren sich nur weil die Geräte teuer sind und sie die Technik nicht verstehen ( wollen ). Es ist aber nur eine Frage der Zeit bis der Amateurfunk entweder komplett ausstirbt oder mehr und mehr digital gearbeitet wird.
- der_Kölner
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
Braucht es auch nicht.Username: hat geschrieben:Nein da kommt weder das Wort "Auto" vor noch wird das Wort "Kraftfahrzeug" in den Kontext.direkt auf der ersten Seite
Wenn die Rede von Mobilbetrieb ist (nicht von portable oder stationär!) kommen halbwegs intelligente Leute schon darauf, daß es Betrieb aus Fahrzeugen geht.
Wenn dann weiterhin die Rede von "Ablenkung am Steuer" ist, weiterhin die "Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" verlinkt wird, dann muss man intellektuell schon mit ziemlich leichtem Gepäck unterwegs sein um nicht zu kapieren daß es um Funkbetrieb aus dem Auto geht.
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- Santiago 5
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
Wenn die Rede von Mobilbetrieb ist (nicht von portable oder stationär!) kommen halbwegs intelligente Leute schon darauf, daß es Betrieb aus Fahrzeugen geht.
Also beweglich bzw in bewegung bin ich auch wenn ich Marschiere! Die "halbwegs intelligente Leute" kennen zumindestens die gebräuchlichsten Lateinische Worte und deren Bedeutung. Und ein Bus ist etwas kein Fahrzeug?Wikipedia hat geschrieben:Mobil (lateinisch: mobilis = „beweglich“ – zu: movere = „bewegen“; französisch: mobile = „beweglich“, „marschbereit“) ist:
Der Bus fahrer Steuer auch sein Vehikel und ein Fahrrad gibt es auch noch.Wenn dann weiterhin die Rede von "Ablenkung am Steuer" ist
Da gibt es so viele plausible alternativen das es einfach nur eines ist dumm und infantil anzunehmen das es nur darum geht.um nicht zu kapieren daß es um Funkbetrieb aus dem Auto geht.
Neuge hat geschrieben:Die meisten verwehren sich nur weil die Geräte teuer sind und sie die Technik nicht verstehen ( wollen ). Es ist aber nur eine Frage der Zeit bis der Amateurfunk entweder komplett ausstirbt oder mehr und mehr digital gearbeitet wird.
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
Lieber Username,
mal im Ernst, du wunderst dich, dass du laufend hier aneckst?
Einfach mal zu einigen Themen NICHTS schreiben... das wäre eine gute Sache.
Grüßchen
Markus
mal im Ernst, du wunderst dich, dass du laufend hier aneckst?
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Grüßchen
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- Santiago 5
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
sry Ich versuche das zeug zu verstehen weil es mich auch betrifft das ich hin und wieder nach, über Deutschland fahre!
Und ich benutze mein(e) Funkgerät(e) in einen Radio Pouch mit einen Speaker Mic über die Schulter und habe keine lust irgend ein Strafverfahren zu bekommen wegen irgend welcher Verrückter Gesetze die jetzt gemacht werden wegen den (hausgemachten) Terroristen.
Gerade bei uns wird es ab 1.10 wieder sehr "lustig" und teuer.
Wieso man nicht gleich und verständlich dazu Schreibt im Auto oder Personen Kraftwagen ist mir nicht verständlich.
Und ich benutze mein(e) Funkgerät(e) in einen Radio Pouch mit einen Speaker Mic über die Schulter und habe keine lust irgend ein Strafverfahren zu bekommen wegen irgend welcher Verrückter Gesetze die jetzt gemacht werden wegen den (hausgemachten) Terroristen.
Gerade bei uns wird es ab 1.10 wieder sehr "lustig" und teuer.
Wieso man nicht gleich und verständlich dazu Schreibt im Auto oder Personen Kraftwagen ist mir nicht verständlich.
Neuge hat geschrieben:Die meisten verwehren sich nur weil die Geräte teuer sind und sie die Technik nicht verstehen ( wollen ). Es ist aber nur eine Frage der Zeit bis der Amateurfunk entweder komplett ausstirbt oder mehr und mehr digital gearbeitet wird.
- der_Kölner
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
Hast du mal auf den Link von #3 geklickt?der_Kölner hat geschrieben:Username: hat geschrieben:Nein da kommt weder das Wort "Auto" vor noch wird das Wort "Kraftfahrzeug" in den Kontext.direkt auf der ersten Seite
Das ist die "Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" die geändert werden soll und um die es geht.
Und auch da steht direkt auf der ersten Seite:
"Der telefonierende Kraftfahrzeugführer mit dem Handy am Ohr und der Kurznachrichten eintippende Fahrer mit dem Mobiltelefon in der Hand gehören bedauerlicherweise zum täglichen Verkehrsgeschehen."
Und weiter ist in fast jedem 2 Absatz von "Kraftfahrzeugen", "Fahrzeugführern" und "Automobil" die Rede.
Was gibt es da nicht zu kapieren?
Ich bin dann mal raus.
Da hat ja sogar mein Aschenbecher mehr von der Thematik kapiert.
Nur mal so am Rande: In OE ist schon seit längerem Mobilbetrieb (also das bedienen/benutzen eines Funkgerätes in einem fahrenden Auto) durch den Fahrer(!) untersagt.
Ausgenommen BOS.
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
Ist denn aus der Beratung vom 06.09. schon irgendetwas durchgesickert? Konnte bislang nichts dazu finden.Wolf hat geschrieben:Die "Funkgeräte-am-Steuer"-Geschichte geht übrigens jetzt im September in die zweite Runde:
Der federführende Bundesrats-Verkehrsausschuss berät morgen, am 6. September, über den Entwurf, den das Verkehrsministeriom im Juli neu eingebracht hatte. Große Änderungsvorschläge sind wohl nicht zu erwarten, nachdem das Ministerium alle Vorschläge, die die Ausschüsse damals im ersten Anlauf eingebracht hatten (z.B. Übergangsfrist für Funkgeräte bis 2020), in den jetzt vorliegenden Entwurf bereits eingebaut hatte.
Am 22. Sepiember stimmt das Bundesrats-Plenum abschließend über den Entwurf ab.
Pikant ist natürlich, dass zwei Tage später die Wahl des Bundestages stattfindet. Mal schauen, ob das Verkehrsministerium angesichts möglicherweise anderer Mehrheitsverhältnisse die StVO-Änderung trotzdem in Kraft setzt oder ob es sie erst mal auf Eis legt.
Gruß
Wolf
Außer aus Bayern, habe ich bis heute keine Antworten auf meine Mails erhalten. Habe deshalb heute mal erinnert. So kurz vor der Bundestagswahl will wohl keiner mehr klare Stellung beziehen.
73, Horst
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
Hallo Daniel...DocEmmettBrown hat geschrieben:Hey! Das muß aber nicht sein!Yaesu FT857D hat geschrieben:WIE DUMM bist du eigentlich?
73 de Daniel
... ne das mit dem dumm sein muss wirklich nicht sein, das sollten wir gar nicht erst einreissen lassen. Anderseits, dieser Mensch aus Österreich, hat eine derart provokante und arrogante Art an sich, die einen schon mal die guten Manieren vergessen lassen. Es ist die offensichtliche Arroganz und sein Besserwissertum, dass die Leute auf die Palme bringt.
So wie man in den Wald rein ruft.......
Im übrigen, ist es ziemlich unglaubwürdig, dass die Polizei bei ihm als EU-Ausländer nichts machen wird, wenn sie ihn bewusst sehen und erwischen. Im Gegenteil; in aller Regel wird das Bußgeld noch höher sein als die 60,-€ die wir zahlen müssen, lediglich Punkte wird er nicht bekommen in Flensburg. Daher halte ich das erhöhte Bußgeld für EU-Ausländer als gerechtfertigt. In den Niederlanden z.B. kostet das Telefonieren während der Fahrt einen mindestens 3stelligen Betrag. (Der aber ist nicht fest in NL und Belgien) Kommt es zu einem Unfall (durch das Telefonieren während er Fahrt) mit Verletzten (kann!!!!) ebenso wie bei überhöhter Geschwindigkeit das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Und auch in Österreich, muss dieser Freund bezahlen wenn er erwischt wird. Hier ein Beitrag des ÖAMTC:
Zitat: ....Handy-Verbot beim Autofahren
Seit 9. Juni 2016 ist im Auto nur noch das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung sowie das Verwenden des Handys als Navigationsgerät erlaubt.
Strafen bei Anhaltung. Der Verstoß gegen das Handy-Verbot wird normalerweise im Zuge einer Anhaltung beanstandet. Dann ist für das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ein Organmandat von 50 Euro an Ort und Stelle zu bezahlen. Weigert man sich, kommt es zu einer Anzeige und die Kosten steigen auf bis zu 72 Euro. Selbstverständlich kann auch ein Autofahrer bestraft werden, der bei Stillstand des Fahrzeuges das Gespräch bereits beendet hat. ...Zitatende
Quelle: https://www.oeamtc.at/thema/vorschrifte ... n-16182056
Ein lesenswerter Artikel...auch für Egomanen.
vy 73 de Alexander
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
Hallo Horst/ROMEO 1,ROMEO 1 hat geschrieben: Pikant ist natürlich, dass zwei Tage später die Wahl des Bundestages stattfindet. Mal schauen,
Ist denn aus der Beratung vom 06.09. schon irgendetwas durchgesickert? Konnte bislang nichts dazu finden.
Außer aus Bayern, habe ich bis heute keine Antworten auf meine Mails erhalten. Habe deshalb heute mal erinnert. So kurz vor der Bundestagswahl will wohl keiner mehr klare Stellung beziehen.
73, Horst
die Beschlussempfehlung der Ausschüsse ist unter
http://www.bundesrat.de/drs.html?id=556-1-17
veröffentlicht worden.
Ich habe kurz mal quergelesen: Es handelt sich vorwiegend um redaktionelle Änderungsvorschläge (so soll zum Beispiel nicht das Aufnehmen und Halten des Geräts durch den Fahrzeugführer verboten werden, sondern nur das Halten, weil das eine das andere beeinhaltet...).
Für uns ändert sich nichts Wesentliches. Auch zur "Schonfrist" für Funkgeräte bis 1. Juli 2020 gabs von den Ausschüssen keine Änderungsvorschläge.
Gruß
Wolf
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
Daran erkennt man recht deutlich, dass die Sprache in Österreich nicht richtig deutsch sein kann, weil es zu viele Knicke im sprachlichen Verständnis gibt. Das mit Dialekt zu entschuldigen, ist nicht zulässig, da "österreichisch" wie man an vielen Beispielen sehen kann, eben doch kein Deutsch ist, auch wenn Sprachwissenschaftler festgestellt haben, dass es im Deutschen (als einziger Sprache der Welt) über 27 000 Dialekte gibt.Username: hat geschrieben:sry Ich versuche das zeug zu verstehen weil es mich auch betrifft das ich hin und wieder nach, über Deutschland fahre!
Wieso man nicht gleich und verständlich dazu Schreibt im Auto oder Personen Kraftwagen ist mir nicht verständlich.
73 der Alexander, Unterwegs am Hbf in Leipzig.
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- Celestis
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
Auch in Deutschland zählt das Gewohnheitsrecht! Das Gewohnheitsrecht gilt ab 10 Jahre. Also für Bräuchen und Gewohnheiten.
Zum Beispiel: Wenn man einen Parkplatz nutzt der einen Anderen gehört und nutzen darf (auch durch mündliches Versprechen),
darf man dieses Parkplatz weiter nutzen, auch wenn der Eigentümer es nicht mehr will.
Man darf also auch ein Funkgerät im Auto benutzt wenn man es schon seid 10 Jahren nutzt. Gewohnheitsrecht!
Müsst Ihr euch mal im Internet schlau machen, welcher Paragraph das ist....
Zum Beispiel: Wenn man einen Parkplatz nutzt der einen Anderen gehört und nutzen darf (auch durch mündliches Versprechen),
darf man dieses Parkplatz weiter nutzen, auch wenn der Eigentümer es nicht mehr will.
Man darf also auch ein Funkgerät im Auto benutzt wenn man es schon seid 10 Jahren nutzt. Gewohnheitsrecht!
Müsst Ihr euch mal im Internet schlau machen, welcher Paragraph das ist....
Erfolg dauert nicht ewig. Misserfolg ist kein Verhängnis.
Den Mut zu haben, weiter zu machen. Das Zählt!
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
Gewohnheitsrecht hat aber keinen höheren Rang als Gesetzesrecht.
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
Stimmt genau. Deshalb darf ich auch ohne Gurt und Helm fahren, meine Eltern haben auf Landstraßen keine Geschwindigkeitsbeschränkung (ich bin leider zu jung), dafür zahle ich aber auch nur 11 % Mehrwertsteuer.Celestis hat geschrieben:Auch in Deutschland zählt das Gewohnheitsrecht! Das Gewohnheitsrecht gilt ab 10 Jahre. Also für Bräuchen und Gewohnheiten.
Zum Beispiel: Wenn man einen Parkplatz nutzt der einen Anderen gehört und nutzen darf (auch durch mündliches Versprechen),
darf man dieses Parkplatz weiter nutzen, auch wenn der Eigentümer es nicht mehr will.
Man darf also auch ein Funkgerät im Auto benutzt wenn man es schon seid 10 Jahren nutzt. Gewohnheitsrecht!
Müsst Ihr euch mal im Internet schlau machen, welcher Paragraph das ist....
Meine Fresse, darf der Typ etwa nächstes WE auch wählen?
Über 80 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig funken - Schreib Dich nicht ab, mach die Amateurfunklizenz.
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- Santiago 9
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?
"Gewohnheitsrecht" ist ungeschriebenes Recht und schon von seinem Wesen her vom Einzelfall abhängig. Es gibt dazu keine 10-Jahres-Frist, es ist in keinem "Paragraphen" geregelt und es genießt auch keinen Vorrang vor staatlichem Recht.Celestis hat geschrieben:
(...)
Man darf also auch ein Funkgerät im Auto benutzt wenn man es schon seid 10 Jahren nutzt. Gewohnheitsrecht!
Müsst Ihr euch mal im Internet schlau machen, welcher Paragraph das ist....
Gruß
Wolf
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