Mobiler (CB) Funk bald verboten?

Yaesu FT857D

Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#331

Beitrag von Yaesu FT857D »

Celestis hat geschrieben:
Zum Beispiel: Wenn man einen Parkplatz nutzt der einen Anderen gehört und nutzen darf (auch durch mündliches Versprechen),
darf man dieses Parkplatz weiter nutzen, auch wenn der Eigentümer es nicht mehr will.

Genau das habe ich einem anderen Mitbewohner drastisch mal schriftlich klar gemacht,
dass er gefälligst von meinem Parkplatz der mir gehört, zu verschwinden hat! :paper:
Von wegen Gewohnheitsrecht....
Armes Deutschland, wenn am nächsten WE so etwas wählen geht....! :wall: :think:
rocketass
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#332

Beitrag von rocketass »

Burka tragen bleibt aber erlaubt, Religionsfreiheit ! :D
Gruß, Michael
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#333

Beitrag von Username: »

Nicht bei uns... :paper:
Neuge hat geschrieben:Die meisten verwehren sich nur weil die Geräte teuer sind und sie die Technik nicht verstehen ( wollen ). Es ist aber nur eine Frage der Zeit bis der Amateurfunk entweder komplett ausstirbt oder mehr und mehr digital gearbeitet wird.
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DocEmmettBrown
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#334

Beitrag von DocEmmettBrown »

rocketass hat geschrieben:Burka tragen bleibt aber erlaubt, Religionsfreiheit ! :D
Was? In der Karre am Steuer? In Frankreich sind solche (nennen wir es mal freundlich) "Klamotten", die die Sicht behindern, aus gutem Grund verboten.

73 de Daniel
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#335

Beitrag von Wolf »

rocketass hat geschrieben:Burka tragen bleibt aber erlaubt, Religionsfreiheit ! :D
Hmm, eine Falschmeldung zu einem falschen Thema in einem falschen Forum. Hat schon was Rekordverdächtiges an sich.

Gruß
Wolf :-)
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#336

Beitrag von Username: »

Nur bei uns sind ab 1.10 alle sachen Verboten die das Gesicht verdecken oder unkenntlich machen!
Das heist dank der total (Kamera) Überwachung können sie einen überall Tracken und man ist den schutzlos ausgeliefert. An seine eigene "Meinungsfreiheit" denkt niemand. :grrr:
Neuge hat geschrieben:Die meisten verwehren sich nur weil die Geräte teuer sind und sie die Technik nicht verstehen ( wollen ). Es ist aber nur eine Frage der Zeit bis der Amateurfunk entweder komplett ausstirbt oder mehr und mehr digital gearbeitet wird.
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#337

Beitrag von ROMEO 1 »

rocketass hat geschrieben:Burka tragen bleibt aber erlaubt, Religionsfreiheit ! :D
Was bitte schön, hat das mit dem Thema zu tun?

Ich will keine Antwort darauf! Ich will nur, dass das aufhört!

Wer zum eigentlichen Thema nichts Sachliches beizutragen hat, sollte sich aufs Lesen beschränken und die Finger von der Tastatur lassen.

73, Horst
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DocEmmettBrown
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#338

Beitrag von DocEmmettBrown »

Username: hat geschrieben:Nur bei uns sind ab 1.10 alle sachen Verboten die das Gesicht verdecken oder unkenntlich machen!
Sonnenbrille? Schminke? Blech im Gesicht ("Piercings")? Wundschnellverband?

73 de Daniel
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#339

Beitrag von Username: »

Sonnenbrille? Schminke? Blech im Gesicht ("Piercings")?
Solange sie ned zu gross sein wird. :shock: Wir werden noch sehen wie weit das geht.
Schminke solange sie nicht das Gesicht verändern wird. Das heist weder Tarnschminke noch irgend welche Muster.
Solange sie klein genug sind? Wird sicher gehen.

Tatoos im Gesicht wird sich noch sehr spannend werden. :shock:
Wundschnellverband?
Medizinische Sachen sind ausgenommen genauso wie für Sport und Traditionellen Veranstaltungen.
Neuge hat geschrieben:Die meisten verwehren sich nur weil die Geräte teuer sind und sie die Technik nicht verstehen ( wollen ). Es ist aber nur eine Frage der Zeit bis der Amateurfunk entweder komplett ausstirbt oder mehr und mehr digital gearbeitet wird.
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der_Kölner
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#340

Beitrag von der_Kölner »

@Username
Du hast das verlinkte Dokument unter Seite 1, Post 3 immer noch nicht gelesen?
Da wird garnichts "spannend". Das ist ganz klar geregelt bzw. soll klar geregelt werden.
Siehe dort Seite 2:
"(4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“
Weiter Seite 25 unter "Einfügung § 23 Absatz 4 StVO"
Also lies dir das mal durch und höre auf zu Mutmaßen und zu trollen!
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#341

Beitrag von Username: »

dann liess dir das durch:

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BGBl. I 
-
Ausgegeben am 8. Juni 2017 
-
Nr. 68 13 von 16
www.ris.bka.gv.at
Artikel 2
Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti
-
Gesichtsverhüllungsgesetz 
–
A
GesVG)
Ziel
§
1.
Ziel
e
dieses Bundesgesetzes 
sind 
die Förderung 
von 
Integration durch die Stärkung der Teilhabe 
an der Gesellschaft
und die  Sicherung des friedlichen  Zusammenlebens in Österreich
. Integration ist ein 
gesamtgesellschaftlicher  Prozess,  dessen  Gelingen  von  der  Mitwirkung  aller  in  Österreich  lebenden 
Menschen abhängt und auf persönlicher Interaktion beruht.
Verhüllungsverb
ot
§
2.
(1) Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung 
oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht 
eine   Verwaltungsübertretung   und   ist   mit   einer   Ge
ldstrafe   bis   zu   150
Euro   zu   bestrafen.
Die 
Verwaltungsübertretung  kann  durch  Organstrafverfügung  gemäß  §
50  VStG  in  der  Höhe  von  bis  zu 150Euro geahndet werden.
Öffentliche Orte oder öffentliche Gebäude sind Orte, die von einem nicht von 
vornherein  beschränkten  Personenkreis  ständig  oder  zu  bestimmten  Zeiten  betreten  werden  können, 
einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus
-
, Schienen
-
, Flug
-
und 
Schiffsverkehrs.
(2)  Ein  Verstoß  gegen  das  Verhüllungsverbot  gemäß  Abs.
1  liegt  nicht  vor,  wenn  die  Verhüllung 
oder  Verbergung  der  Gesichtszüge
durch
Bundes
-
oder  Landesgesetz  vorgesehen  ist,  im  Rahmen 
künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgt 
oder gesundheitliche oder berufliche Gründe hat.
Zuständigkeit
§
3.
Die Durchführung des Verwaltun
gsstrafverfahrens wegen eines Verstoßes gegen §
2 obliegt den 
Bezirksverwaltungsbehörden,  im  Gebiet  einer  Gemeinde,  für  das  die  Landespolizeidirektion  zugleich 
Sicherheitsbehörde   erster   Instanz   ist,   dieser.
§
86   Abs.
2   Sicherheitspolizeigesetz   (SPG),   BGBl.
Nr.
566/1991, gilt sinngemäß.
Vollziehung
§
4
.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres betraut.
Inkrafttreten
§
5.
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1.Oktober 2017 
in Kraft.
sry für die formatierung ich bin schon im Bett. Morgen fixe ich das wenn ich zeit habe.
Neuge hat geschrieben:Die meisten verwehren sich nur weil die Geräte teuer sind und sie die Technik nicht verstehen ( wollen ). Es ist aber nur eine Frage der Zeit bis der Amateurfunk entweder komplett ausstirbt oder mehr und mehr digital gearbeitet wird.
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#342

Beitrag von Wolf »

Das hat nichts, aber auch rein gar nichts mit dem Thema hier zu tun.
Was ist daran so schwer zu begreifen?

Wolf
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13DS29
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#343

Beitrag von 13DS29 »

Kann man den Kerl nicht einfach entfernen? Den braucht niemand!
Über 80 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig funken - Schreib Dich nicht ab, mach die Amateurfunklizenz.
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#344

Beitrag von ROMEO 1 »

Die Abstimmung findet heute im BR statt. Unter http://www.bundesrat.de/DE/homepage/hom ... 2.1_cid391 kann man die Sitzung jetzt live verfolgen. Behandelt wird das Thema unter TOP 43.

73, Horst
pom
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#345

Beitrag von pom »

Und damit ist die Vorlage durch...
Bitte den Ken Sie da ran, nach je dem ein Zell nen Wort ein Leer Zeichen ein zu fügen.
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