Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

DeltaFox

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#61

Beitrag von DeltaFox »

Den Eigentümer hat es immer zu interessieren was andere mit seinem Eigentum anstellen. Das ist nämlich nicht nur zum verschenken da.
Ja, träum weiter! :dlol: Du kannst im Zweifel mal höflich bei Gericht anfragen, ob dich ggf. was zu interessieren hat! Aber bei deiner Rechtsauffassung, wirst du da häufiger eins auf den Deckel bekommen!
Auch kann man solche Entscheidungen nicht verallgemeinern. Sie hängen, wie "Snoopy Radio" weiter oben schon schrieb, vom Einzelfall und einer Vielzahl von Details ab.
So ein dusseliges Gequatsche geht mir offen gestanden auf die Nerven! Hätte, wäre, wenn nicht alles! Steht doch einfach mal dazu, dass eure Aussagen falsch sind, und versucht nicht andauert Rechtmäßigkeit durch abstrakte Behauptungen zu entkräften! Keiner derer, die hier behaupten :"Bohren auf dem Balkon is verboten" hat sich vor dieser Behauptung mit den tatsächlich rechtlichen Gegebenheiten auseinander gesetzt!
Nein, es ist einfach Verboten, kann ja gar nicht anders, weil? Weil es einfach so ist! Es bleibt verboten, vor allem bei einer Antenne! So ein Blödsinn der hier läuft!
Zig Millionen Menschen in diesem Land mit einem Balkon und mindestens 70% derer, wenn nicht mehr, haben sich was an die Balkonwand gebohrt! Unserer Gerichte kommen wegen diesen Fällen gar nicht mehr hinterher, das Internet ist voll mit Fällen in denen das Bohren auf dem Balkon verboten ist! Junge, Junge....

Dieses Urteil werter Wolf, wird noch heute in vielen Fällen als Entscheidungsgrundlage heran gezogen! Angefangen vom Blumentopf bis hin zur irgendwelche Antennen wie SAT-/ oder W-Lan-Antennen.
Der Balkon gehört zum Mietbereich! Dort darf Gebohrt werden! Fertig! Nimm´s Telefon, ruf beim Mieterschutzbund an, die werden dir das bestätigen!
In allen Fällen die mir bekannt sind -und darunter Falle auch ich mit einer kleinen Mobilantenne auf dem Balkon- hatte der Vermieter das Nachsehen aufgrund Diesem und Vergleichbaren Urteilen! Aber egal wie viel Rechtsprechung man euresgleichen liefert, stimmt alles nicht!
Mein Vermieter wolle, dass ich meine Halterung von der Wand auf unserem Balkon abbaue, an der eine UKW-Mobilfunk-Antenne befestigt ist! Er hat mich abgemacht mit dem selben Gequatsche wie Doeskopp, es ging vor Gericht, er hat mit Pauken und Trompeten verloren! Grundlage, dieses von mir genannte Urteil! Und, unser Haus ist Wärmeisoliert.....
Da braucht es keinen schlechten Richter, das hat auch nichts mit Willkür zutun, es reicht wenn der Rechtsanwalt die Rechtmäßigkeit mit diesem bestehenden Urteil bekräftigt!
Und es war vollkommen uninteressant, dass es sich um eine Antenne handelt! Im Juristischen Sinn, gibt es zwischen einem Blumentopf an der Wand und einer Antenne keinen Unterschied! Maßgeblich sind die Bohrungen!

Aber wenn Ihr unbedingt Recht haben müsst, dann hab ihr eben Recht! Ja es ist verboten, was soll´s!
Das ist ja hier im Forum so ganz und gebe, dass ein gewisses Klientel immer Recht haben muss, egal ob das Gegenüber dies durch existierende und realistische Fakten widerlegen kann.
Von daher, seih´s drum!
Benutzeravatar
doeskopp
Santiago 9+30
Beiträge: 5299
Registriert: Sa 15. Aug 2009, 17:45

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#62

Beitrag von doeskopp »

DeltaFox hat geschrieben: Ja, träum weiter! :dlol: Du kannst im Zweifel mal höflich bei Gericht anfragen, ob dich ggf. was zu interessieren hat! Aber bei deiner Rechtsauffassung, wirst du da häufiger eins auf den Deckel bekommen!
Bist Du das? Ich frage, weil ich mal einen Patienten hatte der genau so argumentierte. Es hat ein Jahr gedauert, bis alle Fristen durch waren und das Gericht den Knaben vor die Tür setzte. Jetzt ist er mit einem Arsch voller Schulden auf der Flucht.

Grüße from Doeskopp
LJ80
Santiago 9+15
Beiträge: 1600
Registriert: So 16. Mai 2004, 02:01
Standort in der Userkarte: München
Wohnort: München
Kontaktdaten:

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#63

Beitrag von LJ80 »

Der Balkon gehört zum Mietbereich!

Ich hatte auch Probleme mit Antennen auf dem Balkon, hier sagte man mir dass der Balkon nur zu 50% zur Mietsache gehört, aber auch egal ob 50 oder 100%
Meine Antenne steht im 2.OG mit Schraubzwingen an der Beton Brüstung befestigt also nix fest angebohrt darauf eine Imax 2000 und über mir nur noch das Giebeldach, an meiner Fensterfront steht noch einen 80cm Sat Schüssel auf ca1,6m mit einem Balkonständer also wieder nicht fest angebohrt.

Nach 10 Jahren wurde urplötzlich auf Beseitigung beider Antennen geklagt vom Vermieter, davor wurde nie eine Beseitigung verlangt, dann kam eine Güteverhandlung wo man mit vorschlug entweder Sat oder Funk, darauf hab ich nur den Kopf geschüttelt und die Verhandlung wurde abgebrochen, also ging es vor Gericht, und 3x dürft Ihr raten wer Gewonnen hat.................. ICH, und das nur weil der Richter der Ansicht war wenns die letzten Jahre nicht gestört hat und nie eine Beseitigung verlangt wurde , dürfen beide Antennen stehen bleiben.

Klar sieht man beide Antennen, gerade bei 7,25 steht die gut über den Dachgiebel und die Sat Antenne gehört doch heutzutage schon zum normalen Erscheinungsbild, auch wenn viele Kabelanschluss haben, wie ich auch aber ich habe den noch nie genutzt weil da eben nicht das kommt was ich sehen will.

So lange die Antenne im Balkon steht kann eigentlich niemand etwas dagegen machen denn der Balkon gehört eben zu mit gemieteten Sache und man muss in seiner gemieteten Wohnung auch seine Hobby ausleben können auch wenn im Mietvertrag steht dass keine Außenantennen angebracht werden dürfen ist das noch lange kein verbot eine auf zu stellen.

Ich kenne jetzt im Detail das genaue Umfeld nicht und wie das optisch aussieht, ich habe es anfangs immer so gemacht, wenn ich nach hause gekommen bin und funken wollte, die Sat Schüssel stand zu dem Zeitpunkt schon am Balkon, also ich habe so bald es Abend wurde immer schön meinen Imax zusammengeschraubt und raus gestellt, wenn ich fertig war habe ich die lange Gratte wieder eingeholt und im Wohnzimmer verstaut so hat die unter Tags niemand sehen können, nur irgend wann wurde mir das zu dumm immer mitten in der Nacht diese 7,25 hier bei Wind und Wetter wieder rein zu holen und habe Sie einfach stehen lassen und wie man sah störte Sie erst nach 10 Jahren den Vermieter.

Auch auf Anfrage ob ich die aufs Dach stellen könne sagte man , nein aufs Dach kommt Ihm nichts mehr,weil wo ich eingezogen bin gerade von Antenne auf Kabel umgestellt wurde , es wäre also eigentlich alles vorhanden gewesen um die aufs Dach zu stellen aber man wollte halt einfach nicht .

Wenn es die Örtlichkeit erlaubt, also drüber nichts mehr ist , wie wäre es mit einer "Bazoka" Antenne, zum funken den GFK ausschieben und danach wieder einfahren ! oder eine J-Pole Antenne irgend wo im Luftschacht verstauen hat ein Kollege hier und geht recht ordentlich, sieht auch niemand außer einer schaut mal in den Abluftschacht hinein.

Aber generell ist das mit Antennen in Mietwohnungen immer so eine Sache, hat man einen guten Vermieter ist alles kein Problem und er hat Verständnis für das Hobby, oder man hat eine hausverwaltung die zu allem einfach NEIN sagt aber da ist dann auch noch nicht aller Tage Abend , da darf man dann nur nicht locker lassen denn ich akzeptiere nirgend wo ein NEIN grad wenn die Begründung dazu komplett fehlt oder an den Haaren herbei gezogen wurde.

Bei mir hat man vor Gericht angeführt dass wegen meinen 2 Antennen die Wohnung unter mir nicht mehr zu vermieten war :think: auf was für Ideen die Vermieter manchmal kommen. Wäre ich damals ein Lizenzierter Funkamateur gewesen glaube ich hätte man die Beseitigung sofort aufgegeben aber als die gehört haben dass ich nur ein CBler bin gings weiter wo bei ich da angeführt habe wo der Unterschied zwischen dem Amateur und dem CBler sei, denn beide machen im Grunde das selbe, Verbindungen herstellen und ratschen über Funk , darauf hatte damals selbst der Schlichter in der 1. Vorverhandlung keine weiteren Ausführungen parat und der war Funkamateur.

Also nicht immer sofort klein kriegen lassen , Widerstand zeigen !!!!!!!!!! denn wollt Ihr Funken oder euch alles verbieten lassen ?
Benutzeravatar
DocEmmettBrown
Santiago 9+30
Beiträge: 7611
Registriert: Sa 3. Jan 2015, 02:37
Standort in der Userkarte: nein

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#64

Beitrag von DocEmmettBrown »

Jetzt wäre das AZ interessant, so als Präzedenzfall.

73 de Daniel
df2tb
Santiago 8
Beiträge: 910
Registriert: Sa 16. Jan 2010, 02:42
Standort in der Userkarte: Neuenburg am Rhein
Wohnort: 79395 Neuenburg
Kontaktdaten:

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#65

Beitrag von df2tb »

Das generelle Problem in der heutigen Zeit ist wohl die Anspruchshaltung. Ich Mieter mache was ich will, Punkt! In all den Threads hier, die sich mit dem Thema Antennenaufbau beschäftigen, lese ich immer wieder, ich habe bereits installiert und jetzt muß es weg. Dabei könnte doch das Leben so einfach sein, wenn man zuerst mal die Nachbarschaft befragt und dann zum Vermieter geht. Nicht mehr und nicht weniger. Freundlichkeit und Höflichkeit sind mal die Grundvoraussetzung für ein friedliches Zusammenleben. Und dann frage ich den direkten Nachbarn und den nächsten usw. Klar ist Aufwand, bringt aber viel. Nur so komme ich weiter.

Ich wohne als Eigentümer in einem 8 Parteien Haus, mit dem obigen Vorgehen konnte ich die Antennen bei mir installieren. Klar, kein anderer wird mehr die Erlaubnis bekommen, ich mache ja auch die Hausverwaltung! :dlol:
Yaesu FT857D

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#66

Beitrag von Yaesu FT857D »

VictorPapa hat geschrieben:@DocEmmettBrown,
@Leopard3,
@Wolf:

Ja, Recht hat sehr viel mit hoher See und Kirche, aber noch mehr mit Willkür des Systems und am wenigsten mit Recht was wir meinen zu kennen zu tun. Spezialwissen interessiert Richter nicht. Hab in meinem 1. Leben Jura studiert und war jahre Richter, das konnte ich dann eines tages nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren. Jetzt mache ich was Gescheites. Traurig aber wahr, aber in meiner Heimat USA ist es auch nicht besser als in der BRD. Rechtsbankrott total. Wir sind keine Menschen mehr, sondern nur noch Sklaven die Geld machen müssen und das mit allen Mitteln ohne Würde. Mensch sein zählt.

73 Victor
Wahre Worte, die (unser) Rechtssytem auch betrifft! :tup:

In den vergangenen 20-30 Jahren, wurden soviele Gesetze geändert, nur damit die welche an der Regierung sind, ihre Einkünfte sichern können und denen die etwas dazu beisteuern können, auch noch Straffrei bleiben.

Würden solche Gesetze mal auf den Prüfstand gestellt und zum Teil so geändert (wie z.B. das Mietwohnrecht), gäbe es bestimmt andere Verhältnisse, die u.a. solchen Parteien wie der AfD, keinen Zulauf mehr brächten.
Ich behaupte mal, dass dadurch sich auch die Mietspreise drastisch nach unten ändern würden, wenn Vermieter aufgrund der derzeitigen Rechtslage, nicht soviel "Oberwasser" hätten...
Die, welche diese Gesetze auf den Prüfstand in den letzten Jahrzehnten stellen wollten, wurden entweder in ihrer eigenen Partei mundtot gestellt (Kleinnapoleon von der Saar bei der SPD) oder verschwanden plötzlich von der gesamten politischen Bühne.(Barschel, Möllemann durch Tod usw....)

Was hat das mit Mietwohnrecht zu tun?
Nun, wie gesagt, die Gesetze sind so geändert, dass unser Rechtssystem (Justizia) in manchen Fällen, nur gegen Mieter entscheiden kann.
Insbesondere dann, wenn zu dem Mietwohnrecht noch andere Rechte gewahrt bleiben müssen und die Richter aufgrund dieser Rechte nicht anders entscheiden können.
Das betrifft hier in manchen Fällen auch das Baurecht (LBO > Antennenmasthöhe). Andere den Feuerschutz, Blitzschutz usw....
Benutzeravatar
michael07
Santiago 8
Beiträge: 848
Registriert: Do 22. Mai 2014, 11:17
Standort in der Userkarte: 64850 Schaafheim, JN49MV Wartturm
Wohnort: 64850 Schaafheim, JN49MV

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#67

Beitrag von michael07 »

Hallo,

Deutschland ist ein Mieterland.

In den Osteuropäischen Ländern gibt es mehr Wohnungseigentümer und Eigenheimbesitzer als Mieter.
Prozentual gesehen. Warum ist das so?

Wenn die braven Mieter die letzten 20 Jahre genutzt hätten und sich ein Häuschen gekauft hätten, dann könnten sie heute mietfrei wohnen und hätten auch keine Probleme mit dem Vermieter.

Man kann nicht alles haben.

Merke: das Leben ist, was du daraus machst.

Danke und Gruß
Michael
13HN357
Leiter der Hotel November DX Gruppe
Mitglied in der E.C.B.F und beim RTCB !
Benutzeravatar
DocEmmettBrown
Santiago 9+30
Beiträge: 7611
Registriert: Sa 3. Jan 2015, 02:37
Standort in der Userkarte: nein

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#68

Beitrag von DocEmmettBrown »

michael07 hat geschrieben:Wenn die braven Mieter die letzten 20 Jahre genutzt hätten und sich ein Häuschen gekauft hätten, dann könnten sie heute mietfrei wohnen und hätten auch keine Probleme mit dem Vermieter.
Das ist aber auch eine sehr vereinfachte Sicht der Dinge. Du kaufst eine Wohnung gerne dann, wenn Du diese Wohnung längerfristig haben möchtest. Ist eine gewisse geographische Beweglichkeit gewünscht, ist Mieten besser. Beide Wohnformen haben also ihre Vor- und Nachteile.

73 de Daniel
Yaesu FT857D

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#69

Beitrag von Yaesu FT857D »

michael07 hat geschrieben:Hallo,


In den Osteuropäischen Ländern gibt es mehr Wohnungseigentümer und Eigenheimbesitzer als Mieter.
Prozentual gesehen. Warum ist das so?

Wenn die braven Mieter die letzten 20 Jahre genutzt hätten und sich ein Häuschen gekauft hätten, dann könnten sie heute mietfrei wohnen und hätten auch keine Probleme mit dem Vermieter.

Danke und Gruß
Michael
Ähh..Michael Osteuropa ist nicht Deutschland und umgekehrt.
Bedenke bitte, dass in Osteuropa früher (auch Wohnungen) fast alles Staatlich war und zu Spottpreisen bzw. für fast nichts von den ehemaligen "Mietern" übernommen werden konnten.
Frage mal ehemalige DDRler, wie die zu ihren Wohnungen nach der Wende kamen...

Mieter die in den letzten 20 Jahren sich ein Häuschen gekauft hätten, hätten jetzt eine Immoblie stehen, die fast 50 % seines ursprünglichen Wertes verloren hat und für diese, bis dato den Kredit für dessen Kauf abbezahlen mussten... (ohne die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Versicherungen ect.) :think:
Keine Probleme mit einem Vermieter? Dann haben die als Eigenheimbesitzer häufig Probleme mit einem ihrer Nachbarn. ("Es kann der frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt")

Habe ich selbst vor Jahren in einem Ort erlebt. Da hat es einem plötzlich nicht gefallen, dass ich einen Gittermast in meinem eigenen Garten stehen hatte.
Der stand dort schon seit 10 Jahren und keiner hatte sich daran gestört.
Nur als ich mal wegen etwas anderem, jemanden "auf die Füsse treten" musste (der von ausserhalb dort hingezogen war),
kam einige Wochen später ein Schreiben der Strassenverkehrsbehörde, wonach mein Antennenmast der Genehmigung durch eben diese, bedurft hätte....
Begründung: Im Landesstrassengesetz gibt es einen § wonach der Bau von jeglichen festen Bauten nicht gestattet ist, ohne vorherige Zustimmung/Genehmigung durch die Strassenverkehrsbehörde,
an Landes und Kreisstrassen in einer Entfernung von bis zu 50m....(es könnte ja mal passieren, dass diese Strasse verlegt werden muss und ohne eine Enteignung zu betreiben, den Raum für den Neubau dieser Strasse zu brauchen, bewerkstelligen zu können) :rolleyes:
Ein Schelm der Böses dabei denkt....

Das meinte ich u.a. auch in meinem vorherigen Posting, dass so manches Gesetz mal auf den Prüfstand gehört, weil es nicht mehr Zeitgemäss ist! :wall:
Antworten

Zurück zu „CB - Allgemein“